Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung §95

Verpflichtende Elternberatung

Begleitung bei einvernehmlicher Scheidung

Wir unterstützen Sie dabei, die Bedürfnisse Ihrer Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Erhalten Sie fundierte Orientierung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Trennung und Neubeginn.

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 AussStrG

Eltern mit minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind gesetzlich verpflichtet, eine Beratung gemäß § 95 AußStrG in Anspruch zu nehmen.

Im Mittelpunkt der Beratung steht das Erleben der Kinder sowie deren besondere Bedürfnisse in dieser herausfordernden Lebenssituation. Anhand fachlicher Grundlagen und praxisnaher Beispiele zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Kinder während und nach der Trennung bestmöglich begleiten und unterstützen können.

Sobald Sie sich für eine Scheidung entschieden haben, können Sie sich an uns wenden – auch dann, wenn noch kein konkreter Gerichtstermin festgelegt wurde.
Die Beratung findet ohne Kinder statt, die Teilnahme beider Elternteile ist erforderlich.

Kosten und Termine

Gruppentermin
Dauer: ca. 1,5 Stunden (nur in Gänserndorf)
Kosten: € 70 pro Elternpaar

Einzeltermin
Dauer: ca. 1 Stunde
Kosten: € 90 pro Elternpaar

Bitte beachten Sie:
Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar zu verrechnen.

Aktuelle Gruppentermine (Gänserndorf)

  • Mittwoch, 06.05.2026 um 16:00 Uhr
  • Mittwoch, 01.07.2026 um 16:00 Uhr

Vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig (02282/60466).

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