
§ 107 AußStrG
Beratung gemäß § 107 AußStrG
Wir bieten qualifizierte Beratung im Auftrag des Gerichts.
Professionell, strukturiert und mit Fokus auf das Wohl Ihres Kindes.
Verpflichtende Elternberatung (§ 107 Abs. 3 AußStrG)
Seit der Novelle des Außerstreitgesetzes im Jahr 2013 haben Gerichte die Möglichkeit, Elternteile zur Teilnahme an einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung zu verpflichten.
Die Ananas Familienberatung GmbH bietet in diesen Fällen qualifizierte Beratung für Elternpaare an. In begründeten Ausnahmefällen kann – abhängig vom Gerichtsbeschluss oder der fachlichen Einschätzung – auch eine Einzelberatung erfolgen.
Im Fokus steht die Unterstützung der Eltern bei der Klärung von Konflikten sowie die Entwicklung tragfähiger Lösungen im Sinne des Kindeswohls.
Die Beratung erfolgt ohne Anwesenheit der Kinder. Zu Beginn und am Ende der Beratung wird eine entsprechende Teilnahmebestätigung ausgestellt.
Alle durch das Gericht festgelegten Formen der verpflichtenden Beratung werden von uns als § 107-Beratung anerkannt. Dazu zählen insbesondere Beschlüsse, Vereinbarungen, Vergleiche, Protokolle oder Niederschriften.
Kosten und Hinweise
Kosten
€ 90 pro Beratungseinheit
Wichtiger Hinweis
Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar zu verrechnen.
