Rechtsberatung
Unser Jurist hilft Ihnen bei allen Fragen zum Familienrecht.
Wird vom Gericht eine Scheidungsberatung nach § 95 Abs. 1a AussStrG zu den Scheidungsfolgen hinsichtlich sozialrechtlicher, finanzieller und rechtlicher Folgen verlangt, kann diese bei uns ebenfalls Anspruch genommen werden. Eine Bestätigung wird Ihnen im Anschluss ausgestellt.
Es kann von den KlientInnen anlassbezogen ein Unterstützungsbeitrag verlangt werden.