Verpflichtende Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 AußStrG

Seit der Novelle des Außerstreitgesetzes (KindNamRÄG 2013) hat das Gericht die Möglichkeit, Elternteile zum Besuch einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung zu verpflichten.

Die Ananas Familienberatung GmbH bietet in diesen Fällen Beratung für das Elternpaar sowie Einzelberatung je nach inhaltlicher Notwendigkeit an.

Die Kosten belaufen sich auf € 86 pro Beratungseinheit.

Es wird Ihnen im Anschluss eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.