Für einkommensschwache Elternteile kann Besuchsbegleitung / Besuchsanbahnung mittels Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz - bei vorhandenen Kapazitäten - kostenfrei in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist ein gerichtlich festgestelltes Besuchsrecht.