Unterstützung bei Trennung und Scheidung
Im Zuge dieses Angebotes können Eltern freiwillig und anonym vor, während oder nach einer Trennung Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
Ergänzend wird für Kinder und Jugendliche in Trennungs- und Scheidungssituationen Einzelbetreuung und Einzelförderung angeboten.
Diese Maßnahme wird vom Bundeskanzleramt, Abteilung Familie und Jugend gefördert.
Es kann von den Eltern anlassbezogen ein Unterstützungsbeitrag eingehoben werden.
Benötigen Sie eine Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AussStrG klicken Sie bitte hier: Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG -->>