Verpflichtende Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 AußStrG
Seit der Novelle des Außerstreitgesetzes (KindNamRÄG 2013) hat das Gericht die Möglichkeit, Elternteile zum Besuch einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung zu verpflichten.
Die Ananas Familienberatung GmbH bietet in diesen Fällen Beratung für das Elternpaar sowie in Ausnahmefällen Einzelberatung (je nach Gerichtsbeschluss bzw. inhaltlicher Notwendigkeit) an.
Die Kosten belaufen sich auf € 90 pro Beratungseinheit.
Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar zu verrechnen.
Es wird zu Beginn und am Ende der Beratung eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die Termine finden ohne Kinder statt.