Verpflichtende Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 AußStrG
Seit der Novelle des Außerstreitgesetzes (KindNamRÄG 2013) hat das Gericht die Möglichkeit, Elternteile zum Besuch einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung zu verpflichten.
Die Ananas Familienberatung GmbH bietet in diesen Fällen Beratung für das Elternpaar sowie Einzelberatung je nach inhaltlicher Notwendigkeit an.
Die Kosten belaufen sich auf € 90 pro Beratungseinheit.
Es wird Ihnen im Anschluss eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.